Der Sozialdienst des St. Antonius-Krankenhauses ist eingebettet in den individuellen konzeptionellen Behandlungsablauf der einzelnen Stationen und Abteilungen. Unter Leitung von Susanne Natinger (B.A. Soziale Arbeit, B.A. Berufspädagogik, Case Managerin (DGCC), Dozentin im Gesundheitswesen, Qualitätsmanagerin) ist das berufliche Handeln des multiprofessionellen Teams geprägt von der Förderung der Alltags- sowie sozialen Handlungskompetenz des Patienten. Im Fokus der Sozialarbeiter steht die Befähigung und Bestärkung des Patienten, durch Wahrnehmung von Unterstützungsangeboten die Alltagsanforderungen bewältigen zu können. 

Unser Entlassmanagement bietet den Patienten Unterstützung in psychosozialen Belangen. In Form von Einzelgesprächen erfolgt eine intensive sozialarbeiterische Begleitung, um eine zielgerechte Handlungs- sowie Lebensplanung zu entwerfen und umzusetzen. Mit Einverständnis des Patienten erfolgt die Einbeziehung der Angehörigen/Bezugspersonen in den Gesprächsprozess, da die Wiedereingliederung in das familiäre und soziale Umfeld einen elementaren Bestandteil der Behandlung darstellt.

Zu den Hauptaufgaben des Entlassmanagement zählen:

  • Erstellung einer Sozialanamnese mit Erfassung individueller Ressourcen des Patienten
  • Einleitung und Begleitung arbeitstherapeutischer Maßnahmen während des stationären Aufenthaltes
  • Hilfestellung bei der Sicherung sozialer und finanzieller Grundlagen 
  • Mitwirkung bei gruppenpädagogischen Angeboten
  • Kontaktaufnahme und Vermittlung in Tagesstätten, Beratungs- und Kontaktstellen, Werkstätten für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen
  • Beantragung eines Pflegegrades laut § 15 SGB XI
  • Planung und Organisation der poststationären Versorgung des Patienten: Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtungen, Beantragung notwendiger Hilfsmittel, Sicherstellung der pflegerischen Versorgung
  • Vermittlung von kostenlosen Pflege- und Demenzkursen 

Für ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen als Patienten oder mit Ihrem Einverständnis auch mit Ihren Angehörigen/Bezugspersonen  stehen wir Sozialarbeiter gerne für ein gemeinsames Gespräch zur Verfügung.

Ansprechpartner

Stationen 1 und 7:
Frau Jutta Delfs
Diplom-Sozialarbeiterin, 1. Etage, Zimmer 140
Tel: +49 2045 891-55952 

Stationen 3 und 4:
Frau Barbara Maas
Diplom-Sozialpädagogin, 1. Etage, Zimmer 139
Tel: +49 2045 891-55953 

Stationen 2 und 6:
Herr Andreas Tautz
Diplom-Sozialarbeiter, 1. Etage, Zimmer 141
Tel: +49 2045 891-55951

Angehörigengruppe

Psychisch Kranke stehen oftmals vor einer Lebenssituation mit vielfältigen Veränderungen. Doch nicht nur die Patienten sehen sich vor neue Herausforderungen gestellt, auch Angehörige sind von den Auswirkungen, die eine psychische Erkrankung mit sich bringt, betroffen. Warum verhält sich der kranke Mensch auf einmal ganz anders als vorher? Ist mein eigenes Verhalten richtig oder mache ich etwas verkehrt im Umgang mit dem Erkrankten?  Wie lange wird die Krankheitsphase andauern? Wird es jemals wieder sein wie zuvor? Fragen, denen sich die meisten Angehörigen immer wieder ausgesetzt sehen und auf die sie versuchen, eine Antwort zu finden. In  der Angehörigengruppe im St. Antonius-Krankenhaus besteht die Möglichkeit, diese und andere Fragen mit anderen betroffenen Angehörigen zu erörtern und sich auszutauschen. Oftmals ist es eine große Bereicherung zu hören, welches Vorgehen im Umgang mit der Erkrankung anderen Angehörigen geholfen hat.

Die Angehörigengruppe trifft sich – außer in den Schulferien – jeden 2. und 4. Montag im Monat von 17.00 bis 19.30 Uhr im Raum 50 (Untergeschoss). Sie wird geleitet von den MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, die Ihnen beratend zur Seite stehen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Team des Sozialdienstes oder an das Pflegepersonal:

Station 1 + 7: Fr. Delfs, Zimmer 140 T. +49 2045 891-55952
Station 2 + 4: Fr. Maas, Zimmer 139 T. +49 2045 891-55953
Station 3 + 6: Hr. Tautz, Zimmer 141 T. +49 2045 891-55951

Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie können gegenwärtig leider keine Präsenzkurse stattfinden.

Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Strukturiertes Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a SGB V mit Gültigkeit zum 01.10.2017

Worum geht es beim Entlassmanagement?

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. 

Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und seitens des Sozialdienst/Entlassmanagement auf Wunsch beraten. Alle geplanten Interventionen werden mit ihnen abgestimmt und wenn Sie es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Warum bedarf es Ihrer Einwilligungserklärung?

Gemäß gesetzlicher Grundlage ist zur  Durchführung eines Entlassmanagements und der Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form zwingend notwendig.

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus/ Sozialdienst  Kontakt zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dieses bedingt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten, welche mittels der Einwilligungserklärung erfolgt, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/ Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?

Ihre Einwilligung ist freiwillig. Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen sollen, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflege¬kasse kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Ist ein Widerruf der Einwilligung möglich?

Haben Sie als Patient  bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können Sie diese jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich widerrufen.

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären Sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären Sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.

Der Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser beim Krankenhaus bzw. der Kranken-/Pflegekasse eingeht. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken /Pflegekasse gern weitere Auskünfte. 

Für die poststationären Leistungserbringer, wie zum Beispiel Ärzte, Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken gilt unser Servicetelefon: +49 2043 278-0.

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