Susanne Natinger, B.A.

Bereichsleitung Sozialdienst/Entlassmanagement
+49 2043 278-26301 / Mobil +49 151 52912486 +49 2043 278-16399

Jessica Schneider

B.A., Sozialdienst/Entlassmanagement
+49 2045 891 55953 +49 2045 891-55997

Jasmin Schmoll

Sozialarbeiterin B.A., Sozialdienst/Entlassmanagement
+49 2045 891 55954 +49 2045 891 55997

Ingeborg Günzel

Diplom Sozialarbeiterin, Sozialdienst
+49 2045 891 55951 +49 2045 891 55997

Der Sozialdienst des St. Antonius-Krankenhauses ist eingebettet in den individuellen konzeptionellen Behandlungsablauf der einzelnen Stationen und Abteilungen. Unter Leitung von Susanne Natinger (B.A. Soziale Arbeit, B.A. Berufspädagogik, Case Managerin (DGCC), Dozentin im Gesundheitswesen, Qualitätsmanagerin) ist das berufliche Handeln des multiprofessionellen Teams geprägt von der Förderung der Alltags- sowie sozialen Handlungskompetenz des Patienten. Im Fokus der Sozialarbeiter steht die Befähigung und Bestärkung des Patienten, durch Wahrnehmung von Unterstützungsangeboten die Alltagsanforderungen bewältigen zu können. 

Unser Entlassmanagement bietet den Patienten Unterstützung in psychosozialen Belangen. In Form von Einzelgesprächen erfolgt eine intensive sozialarbeiterische Begleitung, um eine zielgerechte Handlungs- sowie Lebensplanung zu entwerfen und umzusetzen. Mit Einverständnis des Patienten erfolgt die Einbeziehung der Angehörigen/Bezugspersonen in den Gesprächsprozess, da die Wiedereingliederung in das familiäre und soziale Umfeld einen elementaren Bestandteil der Behandlung darstellt.

Zu den Hauptaufgaben des Entlassmanagement zählen:

  • Erstellung einer Sozialanamnese mit Erfassung individueller Ressourcen des Patienten
  • Einleitung und Begleitung arbeitstherapeutischer Maßnahmen während des stationären Aufenthaltes
  • Hilfestellung bei der Sicherung sozialer und finanzieller Grundlagen 
  • Mitwirkung bei gruppenpädagogischen Angeboten
  • Kontaktaufnahme und Vermittlung in Tagesstätten, Beratungs- und Kontaktstellen, Werkstätten für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen
  • Beantragung eines Pflegegrades laut § 15 SGB XI
  • Planung und Organisation der poststationären Versorgung des Patienten: Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtungen, Beantragung notwendiger Hilfsmittel, Sicherstellung der pflegerischen Versorgung
  • Vermittlung von kostenlosen Pflege- und Demenzkursen 

Für ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen als Patienten oder mit Ihrem Einverständnis auch mit Ihren Angehörigen/Bezugspersonen  stehen wir Sozialarbeiter gerne für ein gemeinsames Gespräch zur Verfügung.

Angehörigengruppe

SPAGAT- Gesprächskreis für Angehörige psychisch erkrankter Menschen

Psychisch kranke Menschen leiden nicht nur alleine an ihrer Erkrankung und deren Symptome. Vielmehr ist das gesamte soziale Umfeld, Angehörige und Bezugspersonen, von der Krankheit betroffen. Die psychische Erkrankung eines Familienmitgliedes impliziert häufig eine gravierende Veränderung und Beeinträchtigung des Alltags aller Beteiligten. 

Unseren Gesprächskreis für Angehörige psychisch erkrankter Menschen haben wir bewusst SPAGAT benannt, da Sie sich als Bezugsperson in dem ständigen Spagat von Verständnis, Sorge, Unterstützung, Motivation, Verzweiflung und vielleicht sogar Hilfslosigkeit bewegen. 

Unser Ziel besteht darin, dass wir als Sozialarbeiter gemeinsam mit Ihnen in den Erfahrungsaustausch kommen. Bedingt durch den „geschützten Raum“, den wir Ihnen bieten, möchten wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Entlastung finden, Orientierungshilfen offerieren und soziale Isolation durch Kontakte zu anderen betroffenen Angehörigen vermeiden lernen. Einzelne Module zu diversen Themen wie zum Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Fördern einer Selbstpflegekompetenz des psychisch erkrankten Familienmitglieds und diversen anderen Themen werden in SPAGAT integriert.

SPAGAT arbeitet als offene Gruppe und findet an jedem 3. Dienstag im Monat ab 17.00 Uhr in der Cafeteria im St. Antonius-Krankenhaus statt. Neue Teilnehmer/-innen sind jederzeit willkommen.

Eine Voranmeldung ist wünschenswert.

Kontakt:

Susanne Natinger, B.A. Bereichsleitung Sozialdienst | Entlassmanagement KKEL
T +49 2043 278-26301 M +49 151 529 124 86 E snatinger@kkel.de

Ingeborg Günzel
Diplom Sozialarbeiterin |Sozialdienst T +49 (2045) 891-55951 E  iguenzel@kkel.de

Jessica Schneider
B.A. | Sozialdienst/Entlassmanagement T +49 2045 891-55953 E jschneider@kkel.de  


Strukturiertes Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a SGB V mit Gültigkeit zum 01.10.2017

Worum geht es beim Entlassmanagement?

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. 

Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und seitens des Sozialdienst/Entlassmanagement auf Wunsch beraten. Alle geplanten Interventionen werden mit ihnen abgestimmt und wenn Sie es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Warum bedarf es Ihrer Einwilligungserklärung?

Gemäß gesetzlicher Grundlage ist zur  Durchführung eines Entlassmanagements und der Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form zwingend notwendig.

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus/ Sozialdienst  Kontakt zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dieses bedingt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten, welche mittels der Einwilligungserklärung erfolgt, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/ Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?

Ihre Einwilligung ist freiwillig. Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen sollen, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflege¬kasse kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Ist ein Widerruf der Einwilligung möglich?

Haben Sie als Patient  bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können Sie diese jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich widerrufen.

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären Sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären Sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.

Der Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser beim Krankenhaus bzw. der Kranken-/Pflegekasse eingeht. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken /Pflegekasse gern weitere Auskünfte. 

Für die poststationären Leistungserbringer, wie zum Beispiel Ärzte, Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken gilt unser Servicetelefon: +49 2043 278-0.

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