Die Patientenverfügung bietet Ihnen die Möglichkeit, spezielle Behandlungswünsche sowie Ihre persönlichen Wertevorstellungen zu formulieren. Für den Fall, dass Sie nicht mehr mit Ihren behandelnden Ärzt*innen darüber sprechen können. In einer Gesundheitsvollmacht können Sie festlegen, mit wem sich Ihre behandelnden Ärzt*innen stellvertretend für Sie über die Behandlung beraten können, wenn Sie selbst krankheitsbedingt dazu nicht in der Lage sind.
Wir laden Sie dazu ein, sich auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sowie der Seite der Deutschen Bischofskonferenz ausführlich mit den Themen Patientenverfügung und Gesundheitsvollmacht auseinander zu setzen und diese unter Anleitung der von uns vorgeschlagenen Seiten zu formulieren.